Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr
Die Fahrgastrechte im Linienverkehrsdienst innerhalb der Europäischen Union werden durch die Verordnung (EU) Nr. 181/2011 geregelt. Die offizielle Zusammenfassung der Verordnung, herausgegeben durch die Europäische Kommission finden sie hier.
Die EU-Verordnung regelt insbesondere
- Verbot von Diskriminierung von Fahrgästen
- Rechte von Menschen mit Behinderung
- Rechte bei Unfällen
- Recht auf Information
- Rechte bei Annullierung und Verspätung
- Rechte beim Umgang mit Beschwerden
Achtung:
Die Regelungen gelten nur, wenn Ihre Fahrt planmäßig mind. 250 km beträgt.
Schlichtungsstelle SÖP
Falls Sie im Streitfall um eine angemessene Fernbus Entschädigung durch das Unternehmen keine Einigung auf dem direkten Wege erzielt haben, können Sie sich auch an eine Schlichtungsstelle wenden: Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (SÖP)
Ziel der Verordnung ist es, innerhalb der Europäischen Union einheitliche Bedingungen für diesen Bereich herzustellen und den Fahrgästen als schwächere Partei im Beförderungsvertrag ein Mindestmaß an Schutz zu gewähren. Behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität sollen die gleichen Möglichkeiten haben, Busreisen zu unternehmen wie alle anderen auch.
Für diese konkrete Frage haben wir von busliniensuche.de eine Grafik gestaltet, die den Sachverhalt bei einer Busverspätung oder einer Annullierung Ihrer Busfahrt veranschaulicht. Sie zeigt zusammengefasst auf, welche Voraussetzungen für das Recht auf Information (Auskunftsrecht) und einer eventuellen Fernbus Entschädigung gegeben sein müssen. In unserem Blogartikel zum Thema Fernbus Verspätung finden Sie weitere Infos.
Infografik: Busverspätung oder Annullierung einer Fernbusreise - CC-BY-SA busliniensuche.de (Klicken Sie auf das Bild, um es zu vergrößern.)
Wenn Sie die Infografik für Ihre Website verwenden möchten, ganz gleich, ob zur kommerziellen oder nicht-kommerziellen Nutzung, können Sie gerne den Einbindungscode im folgenden Textkasten herauskopieren und auf Ihrer Website einfügen; die Copyright-Angabe von busliniensuche.de als Gestaltungsurheber dazu - fertig.
Wir freuen uns, wenn dieser kostenlose Inhalt auf diese Weise viele Leser findet.