Coronavirus (COVID-19): Was Sie wissen müssen, wenn Sie reisen
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Reisen trotz Corona-Lockdown

Geschäftsreise mit Koffern und Maske

Seit diesem Montag, 02. November, gelten deutschlandweit wieder verschärfte COVID-19-Maßnahmen, die auch die Reisebedingungen in Deutschland und Europa betreffen. So haben am 28. Oktober Bund und Länder aufgerufen, dass zumindest bis Ende November auf nicht notwendige private Reisen, Tagesausflüge und Besuche bei Freunden und Verwandten gänzlich verzichtet wird, um gemeinsam die Corona-Pandemie einzudämmen. Auch sind in dieser Zeit Hotels und sonstige Unterkünfte für Touristen geschlossen. Herrscht jetzt ein grundsätzliches Reiseverbot? Nicht ganz.

 

Grünes Licht für Pendler und Geschäftsreisende

Für Business-Reisende, Berufspendler und auch Reiserückkehrern ist es laut Bundesregierung unter bestimmten Regelungen weiterhin möglich auch grenzüberschreitend ein- und auszureisen. Dabei müssen jedoch eventuelle Beschränkungen durch Quarantänemaßnahmen, Testpflicht und Beherbergungsverbote im Vorfeld beachtet und abgeklärt werden. Insbesondere für Reisende aus Corona-Hotspots und Risikogebieten gelten hier strengere Regelungen und können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen.

Mit Bus, Bahn und AHA-Regeln unterwegs

Auch wenn mit Blablabus seit 26. Oktober und Flixbus mit Flixtrain ab morgen, 03. November, bereits zwei große Fernbusunternehmen und ein Zuganbieter ihren Betrieb vorübergehend einstellen, sind Busreisen grundsätzlich weiterhin möglich. Genauso gibt es vonseiten der Deutschen Bahn noch keine Informationen über mögliche Zugausfälle aufgrund des neuen Lockdowns. Lediglich die Nachtzüge der ÖBB legen einen Großteil ihrer Verbindungen nach Deutschland still. Und im Zeitraum vom 8. November bis 2. Dezember entfallen auch, außer auf der Verbindung zwischen Berlin und Wien, die Fluglinien der Nightjet-Verbindung aus Österreich und der Schweiz nach Deutschland. Sollten jedoch beispielsweise Reisebusfahrten im Regelverkehr ausfallen, sind die Bus- und Fernbusunternehmen weiterhin verpflichtet ihre Fahrgäste rechtzeitig über Status und Situation der Fahrt zu informieren, und allgemein gelten nach wie vor die üblichen Fahrgastrechte bei Fernbusreisen.

Was aber muss der Fahrgast bei einer Fernbusfahrt oder Zugreise beachten? In erster Linie gelten die vom Verkehrsmittelanbieter eingeführten Hygiene-Maßnahmen, über die sich der Reisende im Vorfeld informieren sollte.

Und ganz allgemein herrschen wie überall die AHA-Regeln: Abstand – Hygiene – Alltagsmaske. Letztere in Form einer vollständigen Mund-Nasen-Bedeckung, die ausgeatmete Aerosole und Tröpfchen wirkungsvoll vor größerer Ausbreitung in der Luft abhält oder diese zumindest reduziert. Gerade in engeren Räumen wie beispielsweise in Bussen und Bahnen, wo nicht immer ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden kann, ist dieser Mund-Nasen-Schutz sinnvoll und wichtig, genauso das regelmäßige, gründliche Händewaschen und -desinfizieren.

Dann klappt das Reisen auch mit Sitznachbarn.

Business-Reisender hält Koffer, Tasche und Maske
Mit Maske und Maßnahmen trotz Corona-Lockdown auf Geschäftsreise | © nito103 - depositphotos.com

Erstellt am 02.11.2020
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